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Vorratsdaten jetzt für alle - Verschärfung gefordert
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| Donnerstag, 29. November 2007 | ||
Vorratsdaten wecken Begehrlichkeiten
Oh Wunder. Man hätte es kaum erwartet. Wie Heise.de schreibt, sind die Länder mit den Bestimmungen der Vorratsdatenspeicherung noch nicht zufrieden. Sie wollen eine Korrektur des Gesetzes durchsetzen, genauer gesagt eine Verschärfung. Ursprünglich wurde immer wieder betont, dass die Vorratsdaten nur für schwere Straftaten angewendet werden sollen – für Terrorbekämpfung insbesondere. Ursprünglich, das war "gestern".
Vorratsdaten auch für Musikindustrie & Co ?
Die Länder fordern eine Ausweitung der
Vorratsdatenspeicherung. So sollen eben nicht nur strafrechtliche
Verfolgungen möglich sein, nicht nur der vermeintliche Terror in
Deutschland eingedämmt werden, sondern nun auch zivilrechtliche
Ansprüche mittels der Vorratsdaten durchgesetzt werden.
Das verwundert kaum. Solch umfassende Datenbestände sind eben äußerst nützlich und wecken Begehrlichkeiten. Können die Länder ihre Forderung durchsetzen, ist es z.B. der Musikindustrie endlich möglich noch effizienter gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. So können dann die persönlichen Daten von jedermann im Verdachtsfalle vom Provider angefordert werden. Aber kein Problem - niemand hat ja etwas zu verbergen...
Geschickte Argumentation
Heise schreibt: „…Zur Begründung führt der
Rechtsausschuss unter anderem an, dass die Rechteinhaber andernfalls
bei der Recherche nach den hinter IP-Adressen stehenden Namen und
Bestandsdaten "weiterhin gezwungen wären, stets ein Strafverfahren
gegen potenzielle Verletzer einzuleiten". Dieses Vorgehen würden die
Vertreter von Urheberrechten nicht wünschen, da es "eine große Zahl von
potenziellen Rechtsverletzern in unnötiger Weise kriminalisiert und die
Staatsanwaltschaften enorm belastet".
Eine sehr geschickte Argumentation seitens des Rechtsausschusses! So könnten die Gerichte massiv entlastet werden und gleichzeitig deutlich mehr Verfahren gegen Urheberrechtsverletzer erfolgreich durchgesetzt werden. Vorratsdaten, Urheberrecht, GedankenLetztendlich darf einen dieser Vorstoß nicht verwundern. Die Vorratsdaten sind eben nicht ausschließlich für die Terrorbekämpfung geeignet. Sie wecken Begehrlichkeiten von vielen Seiten. Der Bürger kann daran nicht viel ändern und nur von „außen“ das Geschehen beobachten – Einzig die Teilnahme an der Verfassungsklage kann in Erwägung gezogen werden.
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1. Verschärfung: Vorratsdaten jetzt auch für zivilrechtliche Ansprüche Kommentar schreiben
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| Letzte Aktualisierung ( Montag, 18. Februar 2008 ) | ||