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Foto Urheberschaft - Praxisbeispiel, Leitsätze und Wasserzeichen Drucken
Sonntag, 1. Juni 2008

Wie beweise ich meine Foto Urheberschaft ?

Bilderklau oder deren unrechtmäßige Verwendung im Internet oder auch im realen Leben ist keine Seltenheit. Deshalb fragen sich viele Fotografen, wie sie ihre Bilder dagegen schützen können - wie sie ihre Urheberschaft eindeutig in das Bild integrieren können. Digitale sichtbare und nicht sichtbare Wasserzeichen haben sich eingebürgert und bewährt. Dennoch kann es vorkommen, dass Bilder von Dritten unerlaubt verwendet werden. Wie beweist man dann juristisch seine Foto Urheberschaft ? Ein Praxisbeispiel.

Alltag Bilderklau - der Stärkere gewinnt


Es kommt immer wieder vor, dass Bilder geklaut und unerlaubt von Dritten verwendet werden. Teilweise sind die dokumentierten Fälle haarsträubend und unwahrscheinlich dreist. Firmen mit Renommee die Fotos aus Bildagenturen "klauen" und ohne Urhebervermerk auf ihren Webseiten verwenden. Einige Praxisbeispiele lassen sich schnell im Forum der Bildagentur Panthermedia finden, wo betroffene Fotografen ihre Geschichte erzählen. Letztendlich ziehen sie meist den kürzeren. Denn einen Rechtsstreit "Firma X gegen Privatperson Y" kann und will kaum ein (Hobby-) Fotograf wegen eines solchen Verstoßes gegen das Urheberrecht wagen.

Konkreter Foto Urheberrechtsstreit  am LG München


Interessant daher ein aktueller Fall, der vor dem Landgericht München ausgetragen wurde. Auf der Webseite der Rechtsanwälte Wilde & Beuger, unter anderem spezialisiert auf Urheberrechtsfragen, findet sich ein Gerichturteil in voller Länge, dass sich mit dem Thema Foto Urheberschaft auseinandersetzt. Die Details des Verfahrens sind sicherlich lesenswert, da die Problematik ausführlichst zwischen den beide Streitparteien ausgefochten wurde. Für uns (Hobby-) Fotografen sind aber insbesondere die erarbeiteten Leitsätze interessant.

Leitsätze zur Beweisführung in Sachen Foto Urheberschaft


Der Artikel LG München I: Beweis der Urheberschaft eines Fotos auf der Webseite der Rechtsanwälte Wilde & Beuger, nennt ganz zu Anfang interessante Leitsätze zur Urheberschaft von Fotos.

(...)
1. Für die Frage der Urheberschaft eines Fotografen an bestimmten Fotografien spricht ein erster Anschein, wenn er einer Person, die diese Fotos später auf ihrer Homepage nutzt, die entsprechenden Fotodateien zuvor auf Speichermedien übergeben hat.

2. Kann ein Fotograf eine ganze Serie von zusammenhängenden Fotos im Prozess vorlegen, spricht ein erster Anschein dafür, dass sämtliche Fotos dieser Fotoserie von ihm stammen.

3. Aus den Metadaten zu einer Fotodatei lassen sich aufgrund ihrer Manipulierbarkeit keine zuverlässigen Rückschlüsse auf die Wahrheit der darin enthaltenen Informationen schließen, so dass sie als Beweis des ersten Anscheins hierfür ungeeignet sind.

4. Das Beweisangebot, dass in Fotodateien sog. “Hotpixel” enthalten seien, durch die man eine eindeutige Zuordnung zu einer bestimmten Digitalkamera herstellen könne, ist als Ausforschungsbeweis unzulässig.
(...)

Plausibel ist das Argument der Serie. Interessanter dagegen die Frage ob die Fotos auf einem Speichermedium übergeben worden sind. Hier muss ergänzt werden, dass im Verfahren von gebrannten und beschrifteten CDs die Rede ist. Aufschlussreich ist, dass das Gericht die Angaben der Meta Daten als nicht beweisfähig ansieht. Bekanntlich gibt es Tools, die Meta Daten in JPEG Dateien vollständig entfernen können.

Das eigentlich stärkste Argument, die Hotpixel, zieht in diesem Falle überraschender Weise nicht. Hotpixel sind Sensor Pixelfehler, die insbesondere bei Langzeitbelichtungen sehr schön zum Vorschein kommen. Jeder Kamera Sensor hat solche Hotpixel und zwar immer mit einer unterschiedlichen Anordnung. Dies kann man sehr leicht selbst ausprobieren und testen. Deshalb überrascht es, dass das Gericht diese Beweisführung nicht zugelassen hat. Ergänzend muss man aber erwähnen, dass moderne Spiegelreflex Kameras diese Hotpixel automatisch entfernen können (Darkframes).

Foto Urheberschaft durch Wasserzeichen - sichtbar oder unsichtbar


Liest man das ganze Urteil und lernt damit den Fall kennen, möchte man sicherlich solche Rechtstreitigkeiten vermeiden. Um Bilderklau oder unrechtmäßiger Verwendung vorzubeugen, sollten die eigenen Bilder daher mit einem Wasserzeichen geschützt werden. Entweder mit einem sichtbaren Wasserzeichen, realisiert mit Programmen wie Bildschutz. Oder mit nicht-sichtbaren Wasserzeichen, realisiert mit Digimarc MyPictureMarc oder dem neuen Tool Photopatrol, basierend auf einem digitalen Wasserzeichen des Fraunhofer SIT Instituts. Digimarc MyPictureMarc gibt es bereits ab 79 Dollar im Jahr, was einen Test reizvoll macht.

Foto Klau und unrechtmäßige Verwendung von Fotos wird es immer geben. Hier hilft dem Fotografen nur Prävention - der gute Glaube nützt vor allem im Internet wenig.

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Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 1. Juni 2008 )
 
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